Wenn Fortbildung Pflicht ist, soll sie auch Freude machen!

Herzlich Willkommen liebe/r Besucher/innen auf meiner Seite.
Sie wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten.
Die wichtigsten Informationen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und sollten Sie Fragen haben stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sie finden mich auch hier:
  ABC Fahrschule Hohenadel Peißenberg
82380 Peißenberg
Hauptstr. 21b
Tel.: 08803-1630

Weiterbildung vom Profi

Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung zum Erfolg

Der Gesetzgeber schreibt allen Fahrern, die ihre Fahrerlaubnis der  Klasse C 1 und D 1 gewerblich nutzen wollen vor, die benötigte Schlüsselzahl 95  in Form der vorgeschriebenen Weiterbildung nach zu weisen.   Die Voraussetzung für den Nachweis ist die Teilnahme  an einer Fortbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Diese Fortbildung muss alle fünf Jahre erneuert  werden.

Weiterbildung:           Was ist die 
       " 3. Welle"?

Mittlerweile sind ja bereits einige Jahre seit Einführung der Weiterbildung und Grundqualifikation der Kraftfahrer die ihren Job gewerblich ausüben vergangen. Viele haben auch bereits 5 Weiterbildungskurse hinter sich. Nun stehen die dritten Weiterbildungstage an. Und dieser Zyklus wurde mit dem Titel "3. Welle" versehen. Das heißt neue Themen und neue Gewichtung  der Inhalte. Die didaktischen Ansätze sind geändert. Praxis und Alltagsnahe Situationen und Lösungen und das alles mit einer attraktiven und starken Einbindung der Teilnehmer.

Fortbildung, Weiterbildung nur für mich?? 

Keines Falls! Logischerweise profitieren Sie naturgemäß als erster davon und das ist ja auch so gedacht und gerecht. Aber, durch Ihr fundamentiertes und stets erweitertes Wissen und Können sind sie in der Lage ihren Job korrekt, vorschriftsmäßig und wirtschaftlich erfolgreich aus zu üben. Gleichzeitig sind Sie in der Lage, neuen Kolleginnen und Kollegen, Hilfestellung zu geben, Tipps weiter geben, ja und sie "ab zu holen "und mit zu nehmen in einen zwar schweren aber auch sehr interessanten Beruf. Also sehen Sie die gesetzliche Bedingung nicht als langweilige Pflichterfüllung, sondern bringen Sie sich ein, fragen Sie nach, bestimmen Sie mit, welche Themen intensiv besprochen werden und welche weniger. Gerade bei den "alten Hasen" liegt ein immenses Potential an Erfahrung das in einer Weiterbildung genutzt und weiter gegeben  werden kann. Gewiss der Gesetzgeber lässt uns keine Wahl aber genau deswegen mein Leitspruch "Wenn wir schon müssen, dann mit Spaß!"

Schlüsselzahl 95

Mit der Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV) sowie der Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikations-verordnung beides im Jahr 2020 ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 neugeregelt. Die Eintragung erfolgt nicht mehr im Führerschein. Jeder Fahrer erhält nun einen Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Karte, in der selben Größe wie der Kartenführerschein. Hier wird die Teilnahme über absolvierte BKF-Weiterbildung bestätigt. Was in einigen Ländern schon lange so gehandhabt wird, ist für Deutschland relativ neu.
 Es wird ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister geführt und alle BKFler werden hier digital geführt. Nach wie vor gelten die Voraussetzungen wie die Teilnahme an der Weiterbildung im bisherigen Rahmen.
Fazit: Die Schlüsselnummer wird nicht mehr im Führerschein eingetragen sondern explizit auf einer separaten Karte.

Die Module

Professionelle Schulungen für Bus- und LKW  Berufskraftfahrer

Serviceliste

Share by: